Zwei Sprachen sind kein Komfort – sie entscheiden über Verbindlichkeit. Fehlt die maßgebliche Fassung, greift jede Seite zur eigenen Sprache.
Klausel zur maßgeblichen Sprache
Im Vertrag muss stehen, welche Sprache bei Widerspruch gilt. Sonst beginnt der Auslegungskampf.
Begriffsglossar
Kritische Begriffe (Kündigung, Verzug, höhere Gewalt) zweisprachig fixieren.
Jurist + beeidigte Übersetzung
Reine Sprachübersetzung reicht nicht; Kontrolle mit Rechtsfolge ist nötig.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.