Übersetzungsrisiko in zweisprachigen Verträgen

Zwei Fassungen gelten als „gleich“ – im Streit zählt plötzlich eine.

  • 31. Juli 2026
  • 5 Min. Lesezeit
  • Av. Selin Boran

Zwei Sprachen sind kein Komfort – sie entscheiden über Verbindlichkeit. Fehlt die maßgebliche Fassung, greift jede Seite zur eigenen Sprache.

Klausel zur maßgeblichen Sprache

Im Vertrag muss stehen, welche Sprache bei Widerspruch gilt. Sonst beginnt der Auslegungskampf.

Begriffsglossar

Kritische Begriffe (Kündigung, Verzug, höhere Gewalt) zweisprachig fixieren.

Jurist + beeidigte Übersetzung

Reine Sprachübersetzung reicht nicht; Kontrolle mit Rechtsfolge ist nötig.

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Av. Selin Boran

Gründungspartnerin

Arbeitet zu Unternehmensstrukturierung und Investitionsmandaten Türkei–Deutschland. Sagt Mandanten früh auch, was nicht geht.

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