Familien- und Erbrecht
Das Familien- und Erbrecht regelt die rechtlichen Beziehungen rund um Familienleben, persönliche Rechte und Vermögen und ist für den Einzelnen wie für die Gesellschaft von großer Bedeutung. Unsere Kanzlei berät und vertritt in familienrechtlichen Streitigkeiten und erbrechtlichen Verfahren umfassend – nach den Grundsätzen der Rechtssicherheit, der Vertraulichkeit und der Professionalität.
Solche Streitigkeiten haben nicht nur rechtliche, sondern auch persönliche und wirtschaftliche Folgen. Jedes Mandat wird deshalb im Interesse der Mandantschaft sorgfältig geprüft, mit dem Ziel einer möglichst raschen und wirksamen Lösung. Wo es sich anbietet, nutzen wir alternative Streitbeilegungsverfahren; im Gerichtsverfahren sorgen wir für eine wirksame Vertretung, die Rechtsverluste verhindert.
Leistungen
- Führung einvernehmlicher und streitiger Scheidungsverfahren
- Auseinandersetzung des Güterstands und Verfahren zur Vermögensaufteilung
- Beratung und Prozessführung zu Unterhalt sowie materiellem und immateriellem Schadensersatz
- Sorgerecht, Umgangsrecht und Streitigkeiten aus dem Kindschaftsrecht
- Feststellung und Anfechtung der Abstammung sowie Vaterschaftsverfahren
- Beratung in Adoptionsverfahren
- Erbauseinandersetzung, Aufhebung der Erbengemeinschaft und Führung von Erbprozessen
- Testamentserrichtung, Erbverträge und Verfügungen von Todes wegen
- Erbschein, Erbnachweise und Nachlassabwicklung
- Pflichtteilsergänzung, Erbschleicherei und weitere erbrechtliche Streitigkeiten
So gehen wir vor
In allen familien- und erbrechtlichen Verfahren schützen wir die Rechte und Interessen unserer Mandanten bestmöglich und verbinden juristische Erfahrung mit einem lösungsorientierten Vorgehen – verlässlich und professionell in jeder Phase.