Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht
Das Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht sichert die wirksame Beitreibung von Forderungen, die rechtmäßige Abwicklung von Schuldverhältnissen und damit das Vertrauen im Wirtschaftsleben. Wir beraten und vertreten Privatpersonen wie Unternehmen über die gesamte Bandbreite – von der Forderungsbeitreibung über Vollstreckungsverfahren bis zu Insolvenz und Sanierungsvergleich.
Jeder Forderungs- und Vollstreckungsvorgang wird unter Berücksichtigung seiner rechtlichen wie wirtschaftlichen Seite und mit einer an den Interessen unserer Mandanten ausgerichteten Strategie geführt. Wir begleiten sorgfältig von der vorgerichtlichen Verhandlung bis zur Zwangsvollstreckung und beraten bei Bedarf auch zu Forderungsverhältnissen mit Auslandsbezug sowie zu Handelsforderungen zwischen der Türkei und Deutschland.
Leistungen
- Einleitung und Führung von Vollstreckungsverfahren mit und ohne Titel
- Wechselrechtliche Pfändungsverfahren
- Klagen auf Beseitigung des Widerspruchs, dessen Aufhebung sowie negative Feststellungsklagen
- Beratung zu Rückforderungs-, Anfechtungs- und Drittwiderspruchsklagen
- Rechtliche Durchführung von Pfändung, Verwahrung und Verwertung
- Beitreibung von Handelsforderungen und Beilegung von Streitigkeiten aus Schuldverhältnissen
- Beratung zu Insolvenz, Sanierungsvergleich und Restrukturierung
- Unterstützung bei Handelsforderungen zwischen der Türkei und Deutschland
- Steuerung von Klage- und Vollstreckungsverfahren aus diesem Rechtsgebiet
- Vorbeugende Beratung zur Senkung von Forderungsrisiken
So gehen wir vor
Unser Ziel ist die zügige und rechtmäßige Beitreibung von Forderungen und der wirksame Schutz der Rechte unserer Mandanten. Alle Verfahren führen wir entlang der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung sorgfältig und bieten für jeden Einzelfall schnelle, lösungsorientierte Wege.