13 · Rechtsgebiete

Staatsangehörigkeits- und Migrationsrecht

Aufenthalt, Arbeitserlaubnis, Blaue Karte und türkisch-deutsche Doppelstaatsangehörigkeit.

Umfang

Staatsangehörigkeits- und Migrationsrecht

Das Staatsangehörigkeits- und Migrationsrecht regelt Aufenthalt, Beschäftigung, Einbürgerung und grenzüberschreitende Mobilität ausländischer Personen und verlangt, nationales und internationales Recht zusammen zu betrachten. Wir beraten und vertreten Privatpersonen wie Unternehmen in sämtlichen Verfahren des Staatsangehörigkeits-, Migrations- und Ausländerrechts.

Mit zunehmender Mobilität kommt es entscheidend darauf an, den Rechtsstatus von Ausländern in der Türkei zu klären, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse zu erlangen, Einbürgerungsanträge zu stellen und grenzüberschreitende Verfahren korrekt zu führen. Wir beraten verlässlich und lösungsorientiert, insbesondere zu Staatsangehörigkeits- und Migrationsverfahren zwischen der Türkei und Deutschland, zum internationalen Familiennachzug, zu Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen sowie zu weiteren ausländerrechtlichen Vorgängen. Deutschsprachige Urkunden und Behördenschreiben prüfen und bewerten wir und unterstützen bei Bedarf mit beeidigter Übersetzung.

Leistungen

  • Beratung zum Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit und zu Einbürgerungsanträgen
  • Vorbereitung und Begleitung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisanträgen
  • Beratung ausländischer Personen zu Rechtsgeschäften in der Türkei
  • Unterstützung bei der Einbürgerung durch Investition
  • Beratung zu Staatsangehörigkeits- und Migrationsvorgängen zwischen der Türkei und Deutschland
  • Verfahren zu Familiennachzug, Aufenthalt und Arbeitserlaubnis
  • Unterstützung bei Abschiebungsentscheidungen, Einreisesperren und Verwaltungsgewahrsam
  • Behördliche Anträge und Verwaltungsverfahren aus dem Ausländerrecht
  • Rechtliche Bewertung deutschsprachiger Urkunden samt beeidigter Übersetzung
  • Beratung zu Migrations- und Staatsangehörigkeitsverfahren mit Auslandsbezug
Ansatz

So gehen wir vor

Wir verfolgen die nationalen und internationalen Regelungen im Staatsangehörigkeits- und Migrationsrecht laufend und führen die Verfahren unserer Mandanten sicher, zügig und wirksam. Jeder Antrag wird unter gemeinsamer Betrachtung des Bedarfs und der jeweiligen Rechtsordnung sorgfältig bearbeitet – mit professioneller Begleitung in jeder Phase.

01Vorgespräch
02Dokumentensichtung
03Rahmen
04Umsetzung
Loslegen

Ob wir für Ihr Mandat passen, klären wir gemeinsam.

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