Investition und Gründung
Investition und Unternehmensgründung verlangen von Gründern, in- und ausländischen Investoren sowie Unternehmen eine von Anfang an richtig gesetzte rechtliche Grundlage. Wir beraten über alle Phasen hinweg – von der Gründung bis zum dauerhaften Geschäftsbetrieb – und sorgen dafür, dass Investitionsvorhaben vorschriftsgemäß, sicher und wirksam gesteuert werden.
Investitionsentscheidungen von rechtlichen Risiken zu befreien und die Gesellschaftsstruktur passend zum Geschäftsfeld aufzusetzen, gehört zu den Grundlagen unternehmerischen Erfolgs. Wir unterstützen in- und ausländische Investoren bei Investitionen in der Türkei, bei Gründungen, beim Aufbau von Beteiligungsstrukturen und bei der Corporate-Organisation. Ebenso beraten wir umfassend zu Investitionsvorhaben, Gründungen und Kooperationen zwischen der Türkei und Deutschland.
Leistungen
- Rechtliche Planung und Durchführung von Unternehmensgründungen
- Beratung zur Wahl der Gesellschaftsform und zur Unternehmensorganisation
- Rechtliche Begleitung von Investitionen in- und ausländischer Investoren
- Erstellung von Satzungen und Gründungsunterlagen
- Aufbau von Beteiligungsstrukturen und rechtliche Ausgestaltung der Gesellschafterverhältnisse
- Beratung zu Kapitalerhöhung, Anteilsübertragung und Umstrukturierung
- Rechtliche Begleitung von Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel
- Beratung zu Investitions- und Gründungsvorhaben zwischen der Türkei und Deutschland
- Erstellung und Prüfung von Investitions- und Gesellschaftervereinbarungen
- Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung im Geschäftsbetrieb
So gehen wir vor
Wir sehen Investition und Gründung nicht als bloßen Formalakt, sondern als strategischen Schritt, der die Grundlage für langfristigen unternehmerischen Erfolg legt. Unsere Beratung minimiert rechtliche Risiken und ist darauf gerichtet, dass Vorhaben auf sicherem rechtlichem Boden umgesetzt werden.