Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handels- und Gesellschaftsrecht gehört zu den Rechtsgebieten, die einen sicheren, tragfähigen und rechtskonformen Geschäftsbetrieb erst möglich machen. Unsere Kanzlei begleitet Mandanten über die gesamte Bandbreite – von der Gründung über Umstrukturierungen und die laufende Beratung bis zur Beilegung handelsrechtlicher Streitigkeiten.
Angesichts der schnellen Veränderungen im Wirtschaftsleben ist es entscheidend, rechtliche Risiken früh zu erkennen und ihnen vorzubeugen. Wir beraten insbesondere bei Geschäftstätigkeiten zwischen der Türkei und Deutschland, bei Auslandsinvestitionen und in internationalen Handelsbeziehungen und unterstützen wirksam bei der Erstellung, Prüfung und Bewertung deutschsprachiger Rechtsdokumente und Verträge.
Leistungen
- Durchführung von Gründungsvorgängen und Beratung zur Wahl der Gesellschaftsform
- Erstellung und Änderung der Satzung sowie interner Regelwerke
- Rechtskonforme Planung und Durchführung von Gesellschafter- und Vorstandsverfahren
- Anteilsübertragungen, Übertragungsverträge und Fragen der Beteiligungsstruktur
- Rechtliche Begleitung von Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und Liquidation
- Erstellung, Verhandlung, Prüfung und Überarbeitung handelsrechtlicher Verträge
- Beitreibung von Handelsforderungen und Beilegung vertraglicher Streitigkeiten
- Verfahren zu unlauterem Wettbewerb und zu Handelsunternehmen
- Laufende rechtliche Beratung für Unternehmen
- Führung von Klage- und Vollstreckungsverfahren aus dem Handelsrecht
So gehen wir vor
Wir richten uns nach den unternehmerischen Zielen und der Branchenlogik unserer Mandanten und arbeiten nicht nur an der Lösung bestehender Streitigkeiten, sondern ebenso an der Vermeidung künftiger Risiken. Ziel ist, dass Unternehmen ihre Tätigkeit auf sicherem rechtlichem Boden fortführen und ihren Erfolg dauerhaft ausbauen können.