Welches Recht gilt, wo werden Beiträge gezahlt, welche Vertragssprache ist maßgeblich.
DY
31. Juli 2026
6 Min. Lesezeit
Av. Demet Yılmaz
Eine Entsendung beginnt meist mit „nur für ein paar Monate“ und wird dann dauerhaft. Genau in diesem Übergang entstehen die Probleme.
Rechtswahl in den Vertrag
Eine Rechtswahl ist möglich, doch verlagert sich der gewöhnliche Arbeitsort nach Deutschland, greifen die zwingenden Vorschriften des deutschen Arbeitsrechts weiterhin. Die Wahl verdrängt sie nicht.
A1-Bescheinigung und Sozialversicherung
Damit die türkische Versicherung fortbesteht, ist die Bescheinigung nach dem Sozialversicherungsabkommen nötig. Ohne sie kann in Deutschland Beitragspflicht entstehen.
Nicht das Abreisedatum entscheidet, sondern die Frage, welchem Recht die Tätigkeit unterliegt.
Vergütung und Mindeststandards
Mindestlohn, Arbeitszeit- und Urlaubsregeln gelten auch während der Entsendung. Eine darauf abgestimmte Abrechnung ist die beste Vorbereitung auf spätere Prüfungen.
Schlagwörter
Arbeitsrecht
DY
Av. Demet Yılmaz
Gründungspartnerin · Rechtsanwältin
RAin Demet Yılmaz wurde in Hamburg geboren und wuchs dort auf. Sie begann ihr Jurastudium in Deutschland, schloss es an der Juristischen Fakultät der Doğuş Universität ab und erhielt ihre Anwaltszulassung. Ihre berufliche Laufbahn setzte sie in Deutschland fort und arbeitete rund drei Jahre in einer Kanzlei, überwiegend in den Bereichen Steuerrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht.
Sie verbindet ihre Kenntnisse und Erfahrung aus dem deutschen und dem türkischen Rechtssystem und berät insbesondere natürliche und juristische Personen mit rechtlichen Berührungspunkten zwischen der Türkei und Deutschland.
Als zugleich notariell beeidigte Übersetzerin für Deutsch begleitet sie auch Urkundenübersetzungen und grenzüberschreitende Rechtsgeschäfte. Ihre Mandate führt sie verlässlich, lösungsorientiert und mit Sorgfalt.