Erbstatut, Pflichtteil und Formvorschriften – passen sie nicht zusammen, wirkt das Testament nur in einem Land.
DY
31. Juli 2026
7 Min. Lesezeit
Av. Demet Yılmaz
Wer Vermögen in der Türkei und in Deutschland hat, kann beides in einem Testament ordnen – das verlangt aber eine sorgfältige Konstruktion.
Welches Erbrecht gilt
Die EU-Erbrechtsverordnung knüpft an den gewöhnlichen Aufenthalt an und erlaubt die Wahl des Heimatrechts. Diese Wahl gehört ausdrücklich in das Testament.
Unterschiedliche Pflichtteile
Quoten und Geltendmachung des Pflichtteils unterscheiden sich in beiden Rechtsordnungen. Beim Entwurf ist vorab zu rechnen, wer in welcher Ordnung was verlangen kann.
Der Erfolg eines Testaments bemisst sich daran, ob man vorher weiß, welche Behörde später welches Dokument verlangt.
Form und Verwahrung
Ein eigenhändiges Testament kann in beiden Ländern anerkannt werden; notarielle Errichtung und Registereintrag verringern die spätere Beweislast jedoch deutlich.
Schlagwörter
Familien- und Erbrecht
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Av. Demet Yılmaz
Gründungspartnerin · Rechtsanwältin
RAin Demet Yılmaz wurde in Hamburg geboren und wuchs dort auf. Sie begann ihr Jurastudium in Deutschland, schloss es an der Juristischen Fakultät der Doğuş Universität ab und erhielt ihre Anwaltszulassung. Ihre berufliche Laufbahn setzte sie in Deutschland fort und arbeitete rund drei Jahre in einer Kanzlei, überwiegend in den Bereichen Steuerrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht.
Sie verbindet ihre Kenntnisse und Erfahrung aus dem deutschen und dem türkischen Rechtssystem und berät insbesondere natürliche und juristische Personen mit rechtlichen Berührungspunkten zwischen der Türkei und Deutschland.
Als zugleich notariell beeidigte Übersetzerin für Deutsch begleitet sie auch Urkundenübersetzungen und grenzüberschreitende Rechtsgeschäfte. Ihre Mandate führt sie verlässlich, lösungsorientiert und mit Sorgfalt.