Ein Testament, das in beiden Ländern trägt

Erbstatut, Pflichtteil und Formvorschriften – passen sie nicht zusammen, wirkt das Testament nur in einem Land.

  • 31. Juli 2026
  • 7 Min. Lesezeit
  • Av. Selin Boran

Wer Vermögen in der Türkei und in Deutschland hat, kann beides in einem Testament ordnen – das verlangt aber eine sorgfältige Konstruktion.

Welches Erbrecht gilt

Die EU-Erbrechtsverordnung knüpft an den gewöhnlichen Aufenthalt an und erlaubt die Wahl des Heimatrechts. Diese Wahl gehört ausdrücklich in das Testament.

Unterschiedliche Pflichtteile

Quoten und Geltendmachung des Pflichtteils unterscheiden sich in beiden Rechtsordnungen. Beim Entwurf ist vorab zu rechnen, wer in welcher Ordnung was verlangen kann.

Der Erfolg eines Testaments bemisst sich daran, ob man vorher weiß, welche Behörde später welches Dokument verlangt.

Form und Verwahrung

Ein eigenhändiges Testament kann in beiden Ländern anerkannt werden; notarielle Errichtung und Registereintrag verringern die spätere Beweislast jedoch deutlich.

    Schlagwörter
  • Familien- und Erbrecht

Av. Selin Boran

Gründungspartnerin

Arbeitet zu Unternehmensstrukturierung und Investitionsmandaten Türkei–Deutschland. Sagt Mandanten früh auch, was nicht geht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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