Vermögen in zwei Ländern heißt: kein einziges Verfahren. Welche Behörde zuerst arbeitet, bestimmt die Dokumentenfolge.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Sterbeurkunde, Erbschein und ausländisches Grundbuch – falsche Reihenfolge kostet Zeit.
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