Die folgenden Grundsätze bilden den Standardrahmen des Anwaltsvertrags zwischen BD Avukatlık Ortaklığı und der Mandantschaft. Maßgeblich ist stets der für das jeweilige Mandat gesondert geschlossene schriftliche Vertrag.
Zustandekommen
Das Mandat entsteht nach dem Erstgespräch, der Prüfung möglicher Interessenkollisionen, der schriftlichen Festlegung des Auftragsumfangs und der Vereinbarung der Vergütung durch Unterzeichnung des Anwaltsvertrags. Die Erteilung einer Vollmacht allein begründet noch kein Mandat.
Umfang des Auftrags
Der Vertrag benennt den Gegenstand des Mandats, die Instanzen und Behörden, vor denen wir tätig werden, sowie ausdrücklich nicht umfasste Tätigkeiten. Für weitergehende Aufgaben wird ein gesonderter Vertrag geschlossen. Ist in Mandaten mit Deutschlandbezug eine Stellungnahme zum ausländischen Recht erforderlich, teilen wir die Kosten der Korrespondenzanwältin oder des Korrespondenzanwalts vorab mit.
Vergütung
- Die Vergütung wird nach Art und Umfang der Tätigkeit als Pauschale, nach Stundensatz oder als Anteil am Gegenstandswert vereinbart.
- Sie darf die empfohlene Mindestgebührentabelle der Istanbuler Anwaltskammer des jeweiligen Jahres nicht unterschreiten.
- Eine anteilige Vergütung darf nach Art. 164 des türkischen Anwaltsgesetzes 25 % des Streitwerts nicht übersteigen.
- Die der Gegenseite auferlegten Anwaltskosten stehen kraft Gesetzes der Anwaltschaft zu und werden nicht auf die Mandantenvergütung angerechnet.
- Die Vergütung versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer und wird gegen Rechnung erhoben.
Auslagen
Gerichtskosten, Zustellungen, Sachverständige, Ortstermine, Notar, Apostille, Übersetzungen und Reisekosten sind in der Vergütung nicht enthalten. Bei Mandatsbeginn wird hierfür ein angemessener Vorschuss erhoben; die Verwendung wird belegt. Reicht der Vorschuss nicht aus, fordern wir einen weiteren an.
Pflichten der Mandantschaft
Die Mandantschaft übermittelt Unterlagen und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig, teilt Änderungen der Kontaktdaten mit, reicht angeforderte Vollmachten und unterzeichnete Dokumente fristgerecht ein und hält den vereinbarten Zahlungsplan ein. Für Folgen unvollständiger oder unrichtiger Angaben haften wir nicht.
Pflichten der Kanzlei
Wir bearbeiten das Mandat mit der gebotenen Sorgfalt und fachlichen Kompetenz, informieren in angemessenen Abständen über den Stand, wahren die Verschwiegenheit und bewahren überlassene Unterlagen sicher auf. Anwaltliche Tätigkeit ist eine Dienst-, keine Erfolgsverpflichtung.
Beendigung
Beide Seiten können den Vertrag schriftlich beenden. Bei Widerruf ohne wichtigen Grund wird die volle Vergütung fällig. Bei Niederlegung aus wichtigem Grund steht uns nach Art. 174 des türkischen Anwaltsgesetzes die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu. Die Verschwiegenheitspflicht besteht über das Mandatsende hinaus fort.
Streitbeilegung
Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag wird zunächst ein Schlichtungsversuch vor der Istanbuler Anwaltskammer unternommen; bleibt dieser erfolglos, sind die Gerichte und Vollstreckungsbehörden von Istanbul (Çağlayan) zuständig.